Kreisfeuerwehrzentrale Stormarn

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Unser Service

Prüfen von Atemschutzgeräten

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vfdb0804Atemschutzgeräte einschließlich der Atemanschlüsse müssen nach festgelegten Fristen geprüft werden.

In der FWDv 7 wird dazu auf die GUV-I 8674 / vfdb 0804 und die Gebrauchanleitungen der Hersteller verwiesen.

Um eine fristgerechte Prüfung in der Kreisfeuerwehrzentrale sicherzustellen, sollten Termine rechtzeitig vereinbart werden. Die Geräte sind am Tage der Prüfung bis 08.00 Uhr abzugeben und bis 17.00 Uhr wieder abzuholen. Nach Absprache können die Geräte von uns auch im Tauschlager bereitgelegt werden.

 

Atemschutzgeräte, hergestellt bis Dezember 2004:

Im Rahmen der halbjährlichen Dicht- und Funktionsprüfung werden die vorgeschriebenen Wechsel-Intervalle von uns automatisch durchgeführt.

  • 1/2 Jahresintervall: Dicht- und Funktionsprüfung
  • 1 Jahresintervall: Dicht- und Funktionsprüfung +  Hochdruck-Dichtring austauschen
  • 2 Jahresintervall: Dicht- und Funktionsprüfung + LA-Membran austauschen
  • 6 Jahresintervall: Dicht- und Funktionsprüfung + Grundüberholung des Druckminderers (Reparaturaustausch)
Die benötigten RAT-Druckminderer werden von mir rechtzeitig bestellt , das können unter Umständen bis zu 6 Monate im voraus sein. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Fachhändler an die Feuerwehr/Verwaltung.

Atemschutzgeräte, hergestellt ab Dezember 2004:

Im Rahmen der halbjährlichen Dicht- und Funktionsprüfung werden die vorgeschriebenen Wechsel-Intervalle von uns automatisch durchgeführt.

  • 1/2 Jahresintervall: Dicht- und Funktionsprüfung
  • 1 Jahresintervall: Dicht- und Funktionsprüfung +  Hochdruck-Dichtring austauschen
  • 2 Jahresintervall: Dicht- und Funktionsprüfung + LA-Membran austauschen
  • 6 Jahresintervall: Grundüberholung des gesamten Pressluftatmers durch den Hersteller

    Die grundüberholungspflichtigen Geräte können auf Wunsch von uns an den Hersteller versendet werden. Nach erfolgter Reparatur werden die Geräte von uns fristgerecht geprüft und können dann wieder in Nütschau abgeholt werden.
    Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Hersteller an die Feuerwehr/Verwaltung.
    Bitte berücksichtigen: Die Grundüberholung ist deutlich teurer als bei Geräten mit Baujahr bis Dezember 2004.

    Zitat vfdb0804: Lungenautomaten einschließlich Lungenautomatenschlauch sind alle 6 Jahre einer Grundüberholung durch den Gerätehersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Person zu unterziehen....Pressluftatmer mit Tragevorrichtung, ohne Lungenautomat und ohne Druckluftflasche sind alle 6 Jahre einer Grundüberholung durch den Gerätehersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Personen zu unterziehen.

 

Prüfen von Gerät und Ausrüstung

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Die Geräte und Ausrüstung der Feuerwehren prüfen wir auf Wunsch nach den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr, GUV-G 9102

Die angemeldeten Fahrzeuge sind am Tag der Prüfung um 08.00 Uhr in der Kreisfeuerwehrzentrale vorzustellen. Wenn möglich, sollte der Gerätewart oder ein Vertreter an der Prüfung teilnehmen. So können festgestellte Mängel oder Sicherheitshinweise direkt besprochen werden.

  • Die Prüfung der Geräte und Ausrüstung ist eine reine Sicherheits-/ Funktionsprüfung. Es werden seitens der Kreisfeuerwehrzentrale in der Regel keine Wartungsarbeiten durchgeführt. Wenn Prüfungen durch den Hersteller vorgeschrieben sind, wird die fristgerechte Durchführung überprüft.
  • Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach GUV 22.1 kann im Rahmen dieser Prüfung durchgeführt werden.


Um die Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehrfahrzeuge effektiv prüfen zu können, sind aktuelle Belade- oder Prüflisten erforderlich. Deshalb sind zukünftig Listen der zu prüfenden Geräte zur Prüfung mitzubringen.
Wenn die Fahrzeugbeladung in Fox112 verwaltet wird, können die Listen auch am Tage der Prüfung von uns erstellt werden.

Die durchgeführten Prüfungen werden dann von uns auch in Fox112 eingetragen.

 

Reinigung und Pflege der Einsatzschutzbekleidung

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Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden bei einem Einsatz durch hitzebeständige Schutzbekleidung geschützt. Diese ist durch Einsatzmaßnahmen in der Regel stark durch Ruß oder andere Stoffe kontaminiert. Besonders in Ruß- oder Aschepartikeln lagern sich unter anderem dioxinhaltige Schadstoffe ab und gefährden die Gesundheit der Einsatzkräfte. Um die Sicherheits- und Schutzfunktion aufrechtzuerhalten, muss die Schutzbekleidung gründlich gereinigt und ggf. imprägniert werden. Die Kreisfeuerwehrzentrale bietet diesen Service gegen Kostenerstattung mit professionellen Waschschleuder- und Trockenautomaten. So ist die Einsatzschutzbekleidung schnell wieder einsatzbereit.

Hinweise zur Reinigung und Pflege der Einsatzschutzbekleidung in der Kreisfeuerwehrzentrale

  • Die Maschinen müssen mit 8 Teilen beladen werden, bitte entsprechend disponieren.
  • Alle Taschen müssen entleert sein. Für Verluste und Schäden (auch an der Bekleidung) übernehmen wir keine Haftung.
  • Der Karabinerhaken muss entfern werden.
  • Das Rückenschild "Feuerwehr" sollte entfernt werden. Die Namenschilder können an der Jacke verbleiben.
  • Termine bitte telefonisch vereinbaren.
Kostenersatz für Wasch- und Impräniermittel: 5,00 Euro pro Teil (Jacke oder Hose)


Hinweise der HFUK zur Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsbrief Nr. 20):

Einsatzstellen der Feuerwehr sind voller Gefahren. Nicht alle Gefahren sind für die Einsatzkräfte voraussehbar oder abstellbar. Um den Gefahren sicherentgegentreten zu können, ist es erforderlich jedem Feuerwehrangehörigen für Ausbildung, Übung und Einsatz geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen und diese auch zu benutzen. Die Schutzkleidung jedes Feuerwehrangehörigen, zum Schutz vor den allgemeinen Gefahren im Feuerwehrdienst, besteht aus Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzhandschuhen und Feuerwehrschutzschuhwerk. Damit der volle Schutz der Einsatzschutzkleidung erhalten bleibt, ist es wichtig, sie nur in den vorgegebenen Grenzen, also bestimmungsgemäß, einzusetzen. Die Kleidung nach jeder Benutzung wieder in einem einsatzbereiten Zustand abzulegen, sollte genauso selbstverständlich sein. Unzulänglichkeiten an der Schutzkleidung müssen beseitigt oder dem Gerätewart bzw. Wehrführer gemeldet werden. Dies ist eine der Grundpflichten eines jeden Feuerwehrangehörigen, welche auch in § 30 Abs. 2 der UVV „Grundsätze der Prävention“festgeschrieben ist. Es sollte selbstverständlich sein, dass jeder Feuerwehrangehörige seine Schutzkleidung nach jeder Nutzung auf Vollständigkeit, äußerlich erkennbare Schäden und Verschmutzung hin durchsieht. Eine notwendige Reparatur oder Reinigung der Kleidung darf auch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dennoch gibt es in einigen Feuerwehren zu stark verschmutzte bzw. defekte oder unzulänglich reparierte Schutzkleidung. Werden Verschmutzungen oder Schäden an der Schutzkleidung durch mechanische Einwirkungen bzw. durch Hitze oder Chemikalien nicht beachtet, kann die Reduzierung der Schutzwirkung unter Umständen bei nachfolgenden Einsätzen zu schwerwiegenden Verletzungen des Feuerwehrangehörigen führen. Welcher Feuerwehrangehörige möchte dieses Risiko eingehen? Lässt sich die erforderliche Schutzwirkung der Schutzkleidung nicht durch eine sachgerechte Pflege oder Reparatur wiederherstellen, muss die Kleidung ausgesondert werden. Zur Mängelerkennung und -beseitigung ist es hilfreich, wenn entsprechend der Geräteprüfordnung (GUV-G 9102), jährlich eine Prüfung der Schutzkleidung durchgeführt wird. Wie diese Prüfung erfolgt, liegt in der Verantwortung des Wehrführers oder einer von ihm beauftragten fähigen und verantwortungsbewussten Person (könnte z.B. der Gerätewart sein). Als Prüfmethode bietet sich hier ein Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Zustand bei Neubeschaffung, unter Berücksichtigung der Hinweise der Hersteller, an.
Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Für die Art der Dokumentation gibt es keine Vorgaben. Hersteller von Schutzausrüstungen haben speziell für ihre Produkte Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, zur Wartung, Pflege und Lagerung der Ausrüstung erarbeitet, die es zu beachten gilt. Durch diese Maßnahmen kann das erforderliche Maß an Sicherheit zum Schutz der Feuerwehrangehörigen über die gesamte Nutzungsdauer der Kleidung hinweg gewährleistet werden. Nachfolgende Anmerkungen zum Umgang mit der Schutzkleidung sollten berücksichtigt werden:
- Unterweisung der Feuerwehrangehörigen über Verantwortung zum Erhalt des einsatzfähigen Zustandes der Schutzkleidung.
- Organisation einer regelmäßigen Schutzzeugpflege und Reparatur.
- Erste Säuberungsmaßnahmen sollten bereits an der Einsatzstelle in Form einer Grobreinigung (z. B. durch Abbürsten eventuell noch bei angelegtem Atemschutz) durchgeführt werden.
- Jährliche Prüfung der persönlich zugeordneten Schutzkleidung durch eine befähigte Person.
- Beachtung der Herstellerhinweise zum Umgang mit der Schutzkleidung.
- Auch wenn viele Hersteller auf die Möglichkeit der Nutzung einer Haushaltwaschmaschine zum Waschen des Feuerwehrschutzanzuges hinweisen, ist hiervon abzuraten, vor allem wenn in ihr auch die andere tägliche Wäsche eines privaten Haushaltes gewaschen wird.
- Insbesondere wenn Teile des Feuerwehrschutzanzuges aus einem mehrlagigen Aufbau bestehen und Reflexstreifen vorhanden sind, bestehen erhöhte Reinigungsanforderungen, die in der Regel nur durch professionell Wäschereien bzw. Reinigungsfirmen gewährleistet werden können.
- Bei der Beschaffung der Schutzkleidung sollten die Möglichkeiten zur Säuberung und Reparatur ein Auswahlkriterium sein.
 

Anweisung Tauschlager

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Anweisung für die Nutzung des Tauschlagers

In dem Tauschlager der Kreisfeuerwehrzentrale Stormarn stehen den Feuerwehren des Kreises Atemluftflaschen (6l 300bar), Atemschutzmasken und Feuerlöschschläuche in kleinen Mengen zur Verfügung. Um das Tauschlager zu nutzen, ist wie folgend zu verfahren:

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