Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden bei einem Einsatz durch hitzebeständige Schutzbekleidung geschützt. Diese ist durch Einsatzmaßnahmen in der Regel stark durch Ruß oder andere Stoffe kontaminiert. Besonders in Ruß- oder Aschepartikeln lagern sich unter anderem dioxinhaltige Schadstoffe ab und gefährden die Gesundheit der Einsatzkräfte. Um die Sicherheits- und Schutzfunktion aufrechtzuerhalten, muss die Schutzbekleidung gründlich gereinigt und ggf. imprägniert werden. Die Kreisfeuerwehrzentrale bietet diesen Service gegen Kostenerstattung mit professionellen Waschschleuder- und Trockenautomaten. So ist die Einsatzschutzbekleidung schnell wieder einsatzbereit.
Hinweise zur Reinigung und Pflege der Einsatzschutzbekleidung in der Kreisfeuerwehrzentrale
- Die Maschinen müssen mit 8 Teilen beladen werden, bitte entsprechend disponieren.
- Alle Taschen müssen entleert sein. Für Verluste und Schäden (auch an der Bekleidung) übernehmen wir keine Haftung.
- Der Karabinerhaken muss entfern werden.
- Das Rückenschild "Feuerwehr" sollte entfernt werden. Die Namenschilder können an der Jacke verbleiben.
- Termine bitte telefonisch vereinbaren.
Kostenersatz für Wasch- und Impräniermittel: 5,00 Euro pro Teil (Jacke oder Hose)
Hinweise der HFUK zur Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsbrief Nr. 20):Einsatzstellen der Feuerwehr sind voller Gefahren. Nicht alle Gefahren sind für die Einsatzkräfte voraussehbar oder abstellbar. Um den Gefahren sicherentgegentreten zu können, ist es erforderlich jedem Feuerwehrangehörigen für Ausbildung, Übung und Einsatz geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen und diese auch zu benutzen. Die Schutzkleidung jedes Feuerwehrangehörigen, zum Schutz vor den allgemeinen Gefahren im Feuerwehrdienst, besteht aus Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzhandschuhen und Feuerwehrschutzschuhwerk. Damit der volle Schutz der Einsatzschutzkleidung erhalten bleibt, ist es wichtig, sie nur in den vorgegebenen Grenzen, also bestimmungsgemäß, einzusetzen. Die Kleidung nach jeder Benutzung wieder in einem einsatzbereiten Zustand abzulegen, sollte genauso selbstverständlich sein. Unzulänglichkeiten an der Schutzkleidung müssen beseitigt oder dem Gerätewart bzw. Wehrführer gemeldet werden. Dies ist eine der Grundpflichten eines jeden Feuerwehrangehörigen, welche auch in § 30 Abs. 2 der UVV „Grundsätze der Prävention“festgeschrieben ist. Es sollte selbstverständlich sein, dass jeder Feuerwehrangehörige seine Schutzkleidung nach jeder Nutzung auf Vollständigkeit, äußerlich erkennbare Schäden und Verschmutzung hin durchsieht. Eine notwendige Reparatur oder Reinigung der Kleidung darf auch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dennoch gibt es in einigen Feuerwehren zu stark verschmutzte bzw. defekte oder unzulänglich reparierte Schutzkleidung. Werden Verschmutzungen oder Schäden an der Schutzkleidung durch mechanische Einwirkungen bzw. durch Hitze oder Chemikalien nicht beachtet, kann die Reduzierung der Schutzwirkung unter Umständen bei nachfolgenden Einsätzen zu schwerwiegenden Verletzungen des Feuerwehrangehörigen führen. Welcher Feuerwehrangehörige möchte dieses Risiko eingehen? Lässt sich die erforderliche Schutzwirkung der Schutzkleidung nicht durch eine sachgerechte Pflege oder Reparatur wiederherstellen, muss die Kleidung ausgesondert werden. Zur Mängelerkennung und -beseitigung ist es hilfreich, wenn entsprechend der Geräteprüfordnung (GUV-G 9102), jährlich eine Prüfung der Schutzkleidung durchgeführt wird. Wie diese Prüfung erfolgt, liegt in der Verantwortung des Wehrführers oder einer von ihm beauftragten fähigen und verantwortungsbewussten Person (könnte z.B. der Gerätewart sein). Als Prüfmethode bietet sich hier ein Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Zustand bei Neubeschaffung, unter Berücksichtigung der Hinweise der Hersteller, an.
Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Für die Art der Dokumentation gibt es keine Vorgaben. Hersteller von Schutzausrüstungen haben speziell für ihre Produkte Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, zur Wartung, Pflege und Lagerung der Ausrüstung erarbeitet, die es zu beachten gilt. Durch diese Maßnahmen kann das erforderliche Maß an Sicherheit zum Schutz der Feuerwehrangehörigen über die gesamte Nutzungsdauer der Kleidung hinweg gewährleistet werden. Nachfolgende Anmerkungen zum Umgang mit der Schutzkleidung sollten berücksichtigt werden:
- Unterweisung der Feuerwehrangehörigen über Verantwortung zum Erhalt des einsatzfähigen Zustandes der Schutzkleidung.
- Organisation einer regelmäßigen Schutzzeugpflege und Reparatur.
- Erste Säuberungsmaßnahmen sollten bereits an der Einsatzstelle in Form einer Grobreinigung (z. B. durch Abbürsten eventuell noch bei angelegtem Atemschutz) durchgeführt werden.
- Jährliche Prüfung der persönlich zugeordneten Schutzkleidung durch eine befähigte Person.
- Beachtung der Herstellerhinweise zum Umgang mit der Schutzkleidung.
- Auch wenn viele Hersteller auf die Möglichkeit der Nutzung einer Haushaltwaschmaschine zum Waschen des Feuerwehrschutzanzuges hinweisen, ist hiervon abzuraten, vor allem wenn in ihr auch die andere tägliche Wäsche eines privaten Haushaltes gewaschen wird.
- Insbesondere wenn Teile des Feuerwehrschutzanzuges aus einem mehrlagigen Aufbau bestehen und Reflexstreifen vorhanden sind, bestehen erhöhte Reinigungsanforderungen, die in der Regel nur durch professionell Wäschereien bzw. Reinigungsfirmen gewährleistet werden können.
- Bei der Beschaffung der Schutzkleidung sollten die Möglichkeiten zur Säuberung und Reparatur ein Auswahlkriterium sein.